Gutscheine gehören mittlerweile für viele Unternehmen zum Alltag – steuerlich gibt es jedoch Unterschiede.
Entscheidend ist, ob es sich um einen Einzweck-Gutschein oder Mehrzweck-Gutschein handelt.
Einzweck-Gutschein:
Die Umsatzsteuer fällt bereits beim Verkauf an.
Beispiele:
- Gutschein für eine Autowäsche
- Gutschein für eine konkrete Veranstaltung
Mehrzweck-Gutschein:
Die Umsatzsteuer entsteht erst bei der Einlösung.
Beispiele:
- Shopping-Gutscheine
- Supermarkt-Gutscheine
Die richtige Einordnung ist wichtig, um spätere Korrekturen zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der steuerlichen Beurteilung Ihrer Gutscheinsysteme.



3 Comments
Riva Collins
It’s no secret that the digital industry is booming. From exciting startups to need ghor
global and brands, companies are reaching out.
Obila Doe
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Riva Collins
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