Viele Unternehmer fragen sich, ob für beruflich veranlasste Reisen dieselben Regelungen gelten wie für Arbeitnehmer.
Die Antwort lautet: Ja – unter bestimmten Voraussetzungen können auch Unternehmer Reiseaufwendungen steuerlich berücksichtigen.
Voraussetzungen:
- betrieblicher Anlass
- mindestens 25 km Entfernung
- Reisedauer über drei Stunden
- kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit
Zusätzlich können unter bestimmten Voraussetzungen Nächtigungskosten oder pauschale Taggelder berücksichtigt werden.
Eine korrekte Dokumentation ist dabei besonders wichtig.



2 Comments
Riva Collins
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Obila Doe
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